Am 22. November 2022 tritt die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft.
Mit der Neubewertung der Gebührensätze für tierärztliche Leistungen wird die Voraussetzung für bessere Bedingungen sowohl für Selbständige als auch für angestellte Tierärzte und Tiermedizinische Fachangestellte geschaffen und damit auch einem der größten Probleme in der Tiermedizin, dem Fachkräftemangel, entgegengewirkt.
Ein wichtiger Schritt, um die für die Gesundheit und damit das Wohl der Tiere so wichtige flächendeckende tierärztliche Infrastruktur zu erhalten.